Arbeitsrecht

„ ....schlugen sie kräftiger drauflos,
nur von dem Gedanken beherrscht,
eine möglichst große Anzahl Karren vollzubekommen.
Alles verschwand in dieser Sucht nach einem Verdienst,
der ihnen so sauer gemacht wurde."
Emile Zola, „Germinal"
Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängig Beschäftigten.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Betriebsrat oder Gewerkschaft einerseits und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden andererseits.
Zwecks Spezialisierung und Qualitätssicherung übernehme ich keine Mandate im kollektiven Arbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht stehe ich dagegen gerne zu Ihrer Beratung und Vertretung zur Verfügung.
Das Arbeitsrecht ist stark durch die Rechtsprechung geprägt. Häufige Gesetzesänderungen erschweren zusätzlich die Überschaubarkeit. Daher ist oft fachlicher Rat notwendig.

Können Sie, falls notwendig, folgende Rechtsprobleme alleine lösen?:
- Abfindung
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Betriebsübergang
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Kündigungsfrist
- Krankheit
- Kurzarbeit
- Leiharbeit
- Lohnzahlung
- Mobbing
- Scheinselbständigkeit

Wenn nicht, dann sollten Sie im Bedarfsfall die Einschaltung eines Anwaltes in Erwägung ziehen.
Mein Beratungsangebot richtet sich an Arbeitgeber wie an Arbeitnehmer.
Arbeitsgerichtsprozeß, insbesondere Kündigungsschutzverfahren
Soforthilfe bei Kündigung
Sollte ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, so bin ich gerne bereit, Ihre Interessen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten wie vor dem Bundesarbeitsgericht zu vertreten.

Im Jahr 2001 habe ich erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht absolviert (Nachweis der theoretischen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachanwaltstitels).
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Beste EmpfehlungenIhr
Andreas Krau
Rechtsanwalt

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