Erbrecht

„Das Testament ist unanfechtbar.
Wir sind bestohlen, zugrunde gerichtet, beraubt, vernichtet!"

Honore´ de Balzac, „Vetter Pons"

 

 

 

 

Beratung vor und nach dem Erbfall

Keiner stirbt früher, weil er bereits sein Testament gemacht hat. Oft ist es aber für ein Testament zu spät. Nicht immer sind die Folgen, die nach der gesetzlichen Erbfolge eintreten, gewünscht oder sinnvoll. Wollen Sie Streit vermeiden, dann bestimmen Sie selbst, welche Regelungen nach Ihrem Tod eintreten sollen.

stehen zur Auswahl.

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Die Kosten und Schäden, die durch eine laienhafte letztwillige Verfügung verursacht werden können, stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten einer fachgerechten Beratung. Gerne berate ich Sie zu Konditionen, die wir vorab individuell vereinbaren.

 

Lebzeitige Übertragungen sind ein wichtiges Mittel der Vermögenssteuerung (vorweggenommene Erbfolge). Gerne berate ich sie über sinnvolle Gestaltungen.

 

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Trauen Sie es sich zu, im Bedarfsfalle die folgenden Rechtsfragen alleine zu lösen?

 

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  • der insolvente Erbe
  • die Haftung des Erben
  • Erbrecht und Begünstigter durch Lebensversicherung
  • Testamentsvollstreckung
  • Rechte und Möglichkeiten des Gläubigers
  • Erbrecht des nichtehelichen Kindes
  • Erbschaftsteuer

Wenn nicht, dann sollte Sie im Bedarfsfall die Einschaltung eines Anwaltes in Erwägung ziehen. Warten Sie damit besser nicht zu lange. Das gilt vor dem Erbfall wie danach.

 

Prozessführung

Der Erbfall ist eingetreten und es entsteht Streit zwischen den Beteiligten, etwa über das Erbrecht oder den Pflichtteil oder über die Auseinandersetzung. Ich bin gerne bereit, Ihre Interessen bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zu vertreten.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vorab selbst bestimmen, wer bei Unfall oder schwerer Erkrankung Ihre Rechte wahrnimmt. Damit schaffen Sie Vorsorge für den Notfall. So kann auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers in der Regel vermieden werden.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche für die medizinische Behandlung und Pflege für den Fall fest, dass sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

Ich habe den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert (Nachweis der theoretischen Voraussetzungen zur Verleihung des Fachanwaltstitels) und bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein sowie der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV).

Zu Ihrem Nutzen bilde ich mich insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts ständig fort.

Bei Interesse können Sie mich gerne unverbindlich unter der Telefonnummer 06446/921332 anrufen. Fragen beantworte ich gerne per E-Mail unter: andreas.krau@online.de

 

Beste Empfehlungen
Ihr
Andreas Krau
Rechtsanwalt

DSC 7215 pp 2               qualitaet durch fortbildung

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