Unternehmensnachfolge
Man schätzt, dass weniger als 40% der Unternehmer ein Testament errichtet haben. Dabei beurteilt sich das Rating eines Unternehmens auch danach, ob für den Fall des plötzlichen oder ungewollten Ausscheidens des Unternehmers Vorsorge getroffen wurde.
Wesentliche Ziele bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen von Unternehmern sind:
- die Sicherung der Unternehmensfortführung,
- die Absicherung der Familie,
- die Reduzierung der Liquiditätsbelastung durch Vermeidung von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen,
- steuerliche Optimierung.
Die Gestaltung des Unternehmertestamentes und die Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten sollten miteinander verknüpft werden. Testament und die Regelung der Nachfolge im Gesellschaftsvertrag sollten miteinander abgestimmt sein.

Unter Umständen ist es nötig, das Unternehmen umzustrukturieren, um es den Verhältnissen der Nachfolger anzupassen (Beispiele: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, weil der Nachfolger die persönliche Haftung scheut, Wechsel in eine GmbH und Co KG zur Minderung der steuerlichen Belastung).

Zur Sicherung der Liquidität des Nachfolgers können Pflichtteilsverzichtsverträge geschlossen werden.
Für den Fall des plötzlichen Ausscheidens oder einer Verhinderung des Unternehmers sollten postmortale Vollmachten oder Vorsorgevollmachten erstellt werden.
Bei Personengesellschaften kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, ob und wie der Anteil vererblich sein soll. Bei Kapitalgesellschaften sind Anteile immer zwingend vererblich.
Die erbrechtliche Nachfolge gestaltet sich bei den verschiedenen Unternehmensformen unterschiedlich:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG),
- GmbH,
- Aktiengesellschaft (AG).
Ebenso sind die steuerlichen Folgen der erbrechtlichen Nachfolge bei den verschiedenen Unternehmensformen unterschiedlich.
Diese Ausführungen bilden nur einen ersten Überblick. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Bei Bedarf stehe ich hierzu gerne zur Verfügung.
Bei Interesse können Sie mich gerne unverbindlich unter der Telefonnummer 06446/921332 anrufen. Fragen beantworte ich auch gerne per E-Mail unter: andreas.krau@online.de.
Beste EmpfehlungenIhrAndreas KrauRechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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