Vertragsrecht

 

  „Er wird sich die Summe gar nicht ansehen und wird wie damals den Kontrakt unterschreiben, .......dann kann er nichts mehr machen"

Iwan Gontscharow, „Oblomow"

 

Im Zivilrecht herrscht Vertragsfreiheit. Zahlreiche Vorschriften des Zivilrechts, insbesondere des Schuldrechts können durch vertragliche Regelungen abbedungen werden. Das verleiht dem Vertragsgestalter die Macht eines „kleinen Gesetzgebers".

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Mit wirksam vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen geregelt werden.

Musterverträge oder Formularverträge können in einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen eingesetzt werden. Doch Vorsicht: Selten sind verschiedene Fälle tatsächlich gleichgelagert. Im Zweifel sollten Sie sich individuell beraten lassen.

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Zunächst ist an die gesetzlichen Vertragstypen des besonderen Schuldrechts zu denken:

- Kaufvertrag,

- Leihvertrag,

- Tauschvertrag,

- Darlehensvertrag,

- Mietvertrag,

- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag),

- Werkvertrag,

- Auftrag,

- Geschäftsbesorgung

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Besondere Anforderungen stellen die gemischten Verträge, bei denen mehrere Vertragstypen Berücksichtigung finden (Beispiel: Kauf und Leasing).

Eine besondere Herausforderung stellen auch Verträge dar, die vor allem in die Zukunft gerichtet sind:

- Erbvertrag,

- Gesellschaftsvertrag.

 

In folgenden Punkten kann ich Sie unterstützen:

- Gestalten und Verhandeln von Verträgen,

- rechtliche Gestaltungen im Rahmen bestehender Verträge,

- Durchsetzung vertraglicher Rechte,

- Gestaltung einseitiger Rechtsgeschäfte (Testament, Kündigung)

 

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Sie sparen im Regelfall letztlich kein Geld, wenn Sie ohne ausreichende juristische Kenntnisse ein kostenloses Muster verwenden und es kommt dann zu Problemen, auf die Ihr Muster keine Antwort weiß.

Sie sollten besser nicht auf eigene Faust versuchen, Rechte aus einem Vertrag durchzusetzen, ohne die rechtlichen Folgen, Chancen und Risiken, vollkommen übersehen zu können.

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Im Zweifel sollten Sie also sowohl die Gestaltung des Vertrages wie seine Umsetzung und die Wahrnehmung vertraglicher Rechte einem Rechtsanwalt überlassen.

Bei Interesse können Sie mich gerne unverbindlich unter der Telefonnummer 06446/921332 anrufen. Fragen beantworte ich auch gerne per E-Mail unter: andreas.krau@online.de.

 

Beste Empfehlungen
Ihr
Andreas Krau
Rechtsanwalt

DSC 7215 pp 2               qualitaet durch fortbildung               

 

 

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