Wirtschaftsrecht

  "... und obgleich Johann Buddenbrook nach Kaufmannsart ständig geklagt hatte, war den Verlusten doch durch einen etwa fünfzehnjährigen Verdienst von 30.000 Talern Kurant die Waage gehalten worden."

Thomas Mann, "Buddenbrooks"

 

Wirtschafts(privat)recht

darunter versteht man den ökonomisch relevanten Teil des Privatrechts. Dazu gehören die ökonomisch bedeutsamen Rechtsnormen vor allem aus dem Bürgerlichen Recht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Wertpapierrecht.

Das bürgerliche Recht wird geprägt vom Grundsatz der freien Selbstbestimmung  (Privatautonomie).

 

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute.

 

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Zum Handelsrecht im engeren Sinne gehören das Recht des Handelsstandes (Kaufmann, Firma, Prokura und Handlungsvollmacht, Handelsregister, Handlungsgehilfen, Handelsvertreter) und der Handelsgeschäfte.

 

Zum Handelsrecht im weiteren Sinne zählt man zusätzlich u. a. die Vorschriften über Handelsbücher, Bank- und Börsenrecht, sowie Wertpapier- und Wettbewerbsrecht.  

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Das Gesellschaftsrecht regelt die Organisationsformen der Gesellschaft, Gründung und Beendigung, innere Struktur, Willensbildung, Geschäftsführung, Vertretung und Haftungsfragen.

Gesellschaften sind organisierte Personenvereinigungen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben und durch den Gesellschaftsvertrag zustandegekommen sind. Man unterscheidet zwischen Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH). 

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Gerne vertrete oder berate ich Sie auf den vorgenannten Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Von Mitte 2001 bis Mitte 2005 war ich in der Kanzlei Lovells, einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei, in Frankfurt am Main im Bereich Corporate and Commercial tätig.

2007 habe ich den Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert (Nachweis der theoretischen Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels). Zum Nutzen meiner Mandanten bilde ich mich insbesondere im Wirtschaftsrecht regelmäßig fort.

Da wirtschaftsrechtliche Maßnahmen stets auch steuerliche Folgen verursachen, habe ich 2000/ 2001 zusätzlich den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht erfolgreich absolviert (Nachweis der theoretischen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachanwaltstitels).

qualitaet durch fortbildung

 

Bei Interesse können Sie mich gerne unverbindlich unter der Telefonnummer 06446/921332 anrufen. Fragen beantworte ich auch gerne per E-Mail unter: andreas.krau@online.de.

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Ihr
Andreas Krau
Rechtsanwalt
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